Clever-Cut GmbH
Halberstädter Straße 55
D-33106 Paderborn
Tel.: +49 (0) 5251 / 8736 740
Fax: +49 (0) 5251 / 8736 744
E-Mail: info [at] clever-cut.de
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Stefan Ruberg
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt
Weitere Angaben
Registergericht: Amtsgericht Paderborn
Registernummer: HRB 3451
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 204609427
Inhaltlich Verantwortlichergemäß § 55 Abs. 2 RStV: Dipl.-Ing. Stefan Ruberg
Registernummer: HRB 3451
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 204609427
Inhaltlich Verantwortlichergemäß § 55 Abs. 2 RStV: Dipl.-Ing. Stefan Ruberg
Haftungshinweise
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Für den Fall, dass durch Angaben auf dieser Webseite möglicherweise Schutzrechte verletzt werden, also etwa ein Marken- oder Urheberrechtsverstoß gegeben sein könnte, werden Sie gebeten, dies umgehend per E-Mail oder sonst in Textform mitzuteilen.
Wir werden in diesem Fall sofort rechtmäßige Zustände herstellen.
Dieser Hinweis dient beiden Seiten. Sie wissen möglicherweise, dass die Verletzung von Markenrechten durch Keyword-Advertising von den Gerichten teilweise bejaht und teilweise verneint wird. Musterverfahren, in denen diese Frage durch den Bundesgerichtshof geklärt werden sollen, sind im Gang. Es ist also auch wirtschaftlich überflüssig, insoweit erneute Gerichtsverfahren einzuleiten.
In derartigen und vergleichbaren Fällen beseitigen wir sofort die behauptete Rechtverletzung. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich und daher auch nicht unsere Pflicht zur Erstattung von Abmahnkosten.
Wir werden in diesem Fall sofort rechtmäßige Zustände herstellen.
Dieser Hinweis dient beiden Seiten. Sie wissen möglicherweise, dass die Verletzung von Markenrechten durch Keyword-Advertising von den Gerichten teilweise bejaht und teilweise verneint wird. Musterverfahren, in denen diese Frage durch den Bundesgerichtshof geklärt werden sollen, sind im Gang. Es ist also auch wirtschaftlich überflüssig, insoweit erneute Gerichtsverfahren einzuleiten.
In derartigen und vergleichbaren Fällen beseitigen wir sofort die behauptete Rechtverletzung. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich und daher auch nicht unsere Pflicht zur Erstattung von Abmahnkosten.




english version